Barrierefreie Website: was das BFSG verlangt und für wen

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen an Verbraucher zur Barrierefreiheit. Betroffen sind vor allem Onlineshops, Buchungen und Bankdienste. Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen, Produkte bleiben erfasst.
- Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das den European Accessibility Act umsetzt und seit dem 28. Juni 2025 gilt.
- Es betrifft nicht jede Website, sondern digitale Dienstleistungen an Verbraucher: Onlineshops, Buchungsstrecken, Bankdienste, E-Books, Telekommunikation.
- Kleinstunternehmen, unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Diese Ausnahme gilt nicht für Produkte.
- „website barrierefrei" wird rund 1.300 Mal im Monat gesucht, bei einem Wettbewerbsindex von 62 (eigene Auswertung über DataForSEO, August 2026).
- Maßstab ist die Norm EN 301 549, die sich auf die WCAG stützt; Zielniveau ist üblicherweise AA.
- Die häufigsten Mängel sind trivial: fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, unbedienbare Formulare, kein Fokusrahmen.
- Barrierefreiheit hilft auch dort, wo niemand eine Behinderung hat: bei Sonnenlicht, mit Handschuhen, mit schlechter Verbindung.
- Rechtsverbindliche Auskunft zur eigenen Betroffenheit gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, nicht eine Agentur.
Kaum ein Thema hat 2025 so viel Unsicherheit erzeugt wie die digitale Barrierefreiheit. Die einen hörten, ab sofort müsse jede Website umgebaut werden; die anderen hörten, es betreffe nur Behörden. Beides ist falsch.
Dieser Beitrag ordnet ein, wer betroffen ist, was verlangt wird und womit man anfängt. Er ersetzt keine Rechtsberatung, die Frage, ob Ihr Betrieb erfasst ist, gehört zu einem Anwalt.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Gesetz knüpft nicht an „Website" an, sondern an bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Dazu gehören unter anderem:
- Onlineshops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Buchungs- und Ticketstrecken im Personenverkehr
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und ihre Software
- Telekommunikationsdienste
- dazu Geräte wie Geldautomaten, Ticketautomaten, Router
Eine reine Unternehmenswebsite ohne Verkauf und ohne Buchung fällt in der Regel nicht darunter. Sobald aber ein Bestellvorgang, eine Terminbuchung mit Vertragscharakter oder ein Kundenkonto dazukommt, wird die Prüfung ernst.
Gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen auch für mich?
Die Ausnahme greift für Dienstleistungen, wenn beide Bedingungen zusammen erfüllt sind: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Zwei Punkte, die dabei regelmäßig übersehen werden:
- Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Wer Geräte herstellt oder in Verkehr bringt, kann sich darauf nicht berufen.
- Die Schwelle wird nicht auf Zuruf geprüft, sondern muss belegbar sein. Wer knapp darunter liegt und wächst, sollte den Umbau ohnehin einplanen.
Und unabhängig vom Gesetz: Wer öffentliche Aufträge anstrebt oder für öffentliche Stellen arbeitet, trifft auf eigene Anforderungen aus der BITV.
Was verlangt die Norm konkret?
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die sich für Webinhalte auf die Web Content Accessibility Guidelines stützt. Üblich ist das Niveau AA. Hinter dem sperrigen Namen stehen vier Grundsätze, und die sind erstaunlich handfest:
- Wahrnehmbar. Alles, was man sieht oder hört, braucht eine Entsprechung: Alternativtext beim Bild, Untertitel beim Video, ausreichender Kontrast beim Text.
- Bedienbar. Alles muss mit der Tastatur erreichbar sein, ohne Mausfalle, mit sichtbarem Fokus.
- Verständlich. Klare Sprache, vorhersehbares Verhalten, Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist.
- Robust. Sauberes HTML, damit Vorlesesoftware es deuten kann.
Welche Mängel finden wir am häufigsten?
Eigene Auswertung aus Prüfungen regionaler Betriebswebsites, 2025 und 2026. Keine repräsentative Erhebung, aber die Reihenfolge ist über die Jahre bemerkenswert stabil.
Auffällig daran: Keiner dieser Punkte ist teuer. Kontraste ändert man in den Farbwerten, Alternativtexte schreibt die Person, die das Bild hochlädt, und ein Fokusrahmen ist eine Zeile CSS. Teuer wird es erst, wenn ein Baukasten oder ein zugekauftes Modul im Weg steht.
Unklar, ob Ihre Seite betroffen ist?
Wir sehen uns die Seite an und sagen, was Sache ist, auch wenn die Antwort lautet: Sie sind nicht betroffen, aber diese drei Dinge sollten Sie trotzdem ändern. 15 bis 20 Minuten per Google Meet, kostenlos.
Kostenloses Analysegespräch anfordernWie geht man vor?
Schritt 03 ist der, den man nicht überspringen kann. Kein Werkzeug ersetzt eine Tastaturbedienung von Hand.
Was bringt es außerhalb der Pflicht?
- Graue Schrift auf hellgrau, im Sonnenlicht unlesbar
- Formularfehler ohne Hinweis, was fehlt
- Menü nur mit Maus bedienbar
- Video ohne Untertitel, auf der Baustelle nutzlos
- Ausreichender Kontrast, auch draußen lesbar
- Fehler benannt und angesprungen
- Alles mit Tastatur erreichbar
- Untertitel, auch ohne Ton verständlich
Der Nutzen reicht weit über die betroffene Gruppe hinaus. Wer mit Handschuhen tippt, im Sonnenlicht liest oder mit schlechter Verbindung lädt, profitiert von denselben Maßnahmen. Und sauberes HTML mit richtiger Überschriftenstruktur ist zugleich das, was Suchmaschinen und Antwortmaschinen brauchen, um einen Text zu verstehen.
Die Barrierefreiheitserklärung: was hineingehört
Wer unter das Gesetz fällt, muss eine Erklärung veröffentlichen. Sie ist kein Formblatt zum Abhaken, sondern eine Auskunft an den Nutzer, und sie gehört gut auffindbar in den Fußbereich.
Hinein gehören:
- Welche Anforderungen erfüllt werden und auf welcher Grundlage das beurteilt wurde.
- Wo es hakt. Bekannte Einschränkungen werden benannt, nicht verschwiegen. Das wirkt glaubwürdiger und ist ohnehin überprüfbar.
- Ein Weg zur Rückmeldung. Eine Adresse, unter der jemand ein Problem melden kann, mit einer Zusage, wie schnell geantwortet wird.
- Datum der letzten Prüfung. Eine Erklärung von vor drei Jahren sagt mehr über den Betrieb als über die Seite.
Wichtig ist der letzte Punkt: Eine Erklärung ohne Datum und ohne Rückmeldeweg erfüllt ihren Zweck nicht, auch wenn sie formal vorhanden ist.
Was zuerst, wenn das Budget begrenzt ist?
Eine Reihenfolge, die sich bewährt hat und die auch ohne Pflicht sinnvoll ist:
- Kontraste. Betrifft jede Seite, ist an einer Stelle geändert und wirkt sofort für alle Besucher.
- Tastaturbedienung und Fokus. Wer hier scheitert, kann die Seite gar nicht nutzen, das ist die härteste Sperre.
- Formulare. Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen, kein Zeitlimit. Hier entstehen Anfragen, also zahlt es sich doppelt aus.
- Alternativtexte. Aufwand pro Bild klein, Nutzen groß, und nebenbei hilft es der Bildersuche.
- Struktur. Überschriften in richtiger Reihenfolge, ohne Ebenen zu überspringen.
Die ersten drei Punkte lösen erfahrungsgemäß den größten Teil der praktischen Probleme. Alles Weitere ist Feinarbeit, die man planbar über Monate erledigen kann.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für meine normale Firmenwebsite?
In der Regel nicht, solange darüber keine Dienstleistung an Verbraucher abgewickelt wird, also kein Shop, keine Buchung mit Vertragscharakter, kein Kundenkonto. Die verbindliche Einschätzung für Ihren Fall gehört zu einem Anwalt.
Was kostet ein barrierefreier Umbau?
Das hängt vollständig davon ab, worauf die Seite gebaut ist. Bei einer sauber gebauten Seite sind es oft wenige Tage, weil es an Farben, Alternativtexten und Formularen liegt. Bei einem zugekauften Baukasten kann es an Grenzen stoßen, die man nicht selbst beheben kann.
Reicht ein Barrierefreiheits-Widget?
Nein. Diese Einblendungen mit Schieberegler für Schriftgröße und Kontrast ändern nichts an fehlenden Alternativtexten, unbedienbaren Formularen oder falscher Struktur. Sie verdecken das Problem und werden von Fachleuten regelmäßig kritisiert.
Wer prüft das, und was droht?
Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Verstöße können untersagt und mit Bußgeldern belegt werden. In der Praxis beginnt es meist mit einer Beschwerde und einer Aufforderung zur Abhilfe.
Wie prüfe ich selbst, wo ich stehe?
Legen Sie die Maus weg und bedienen Sie Ihre Seite nur mit der Tabulatortaste. Sehen Sie immer, wo Sie gerade sind? Kommen Sie überall hin und wieder heraus? Diese fünf Minuten sagen mehr als jedes Werkzeug.
Der nächste Schritt
Machen Sie den Tastaturtest aus der letzten Antwort, und sehen Sie sich Ihre Textfarben an: Grau auf Weiß ist der häufigste Mangel überhaupt.
Wie wir Seiten bauen, steht unter Webdesign für Betriebe. Verwandte Beiträge folgen zu Ladezeit und Core Web Vitals. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Seite betroffen ist: Kontakt oder 07903 943946.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Weitere Beiträge aus dieser Kategorie
- Kontaktformular, das ausgefüllt wird
Warum vier Felder das Maximum sind, was um das Formular herum zählt, welcher Satz in der Bestätigung stehen muss und welcher Schutz zumutbar ist.
- Strukturierte Daten: wofür sie gut sind
Welche drei Typen für Betriebe zählen, was Auszeichnung leistet und was nicht, die Regel, die man nicht brechen darf, und warum es keine Sterne mehr gibt.
- Largest Contentful Paint verbessern: die häufigsten Ursachen
Was LCP genau misst, welche drei Ursachen bei Betriebswebsites den Großteil ausmachen, der häufigste selbst verursachte Fehler und wie richtig gemessen wird.