Gehalt in der Anzeige nennen: die Rechnung dahinter

Eine Gehaltsangabe in der Stellenanzeige führt in der Regel zu weniger, aber passenderen Bewerbungen und verhindert Gespräche, die an der Vergütung scheitern. Sie kostet Verhandlungsspielraum und kann im Betrieb Fragen auslösen, wenn die vorhandene Gehaltsstruktur uneinheitlich ist. Für kleine Betriebe überwiegen die Vorteile meistens.
- Ohne Angabe bewerben sich Menschen, die Sie sich nicht leisten können, und umgekehrt.
- Eine Spanne mit nachvollziehbaren Kriterien ist besser als eine einzelne Zahl.
- Die eigene Belegschaft liest die Anzeige mit. Prüfen Sie vorher die Gehaltsstruktur.
- Bei Tarifbindung ist die Angabe ohnehin naheliegend.
- Nennen Sie den Gesamtwert: Grundgehalt, Zulagen, Fahrzeug, Weiterbildung.
- Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie wird die Angabe künftig verlangen.
- Wer nicht zahlen kann, was üblich ist, löst das nicht durch Verschweigen.
In deutschen Stellenanzeigen steht selten ein Gehalt. Die Gründe dafür sind nachvollziehbar, und die meisten davon halten einer Rechnung nicht stand.
Dieser Beitrag geht beide Seiten durch und beschreibt, wie eine Angabe aussieht, die dem Betrieb nicht schadet.
Was ohne Angabe passiert
Der Zustand, den die meisten Betriebe kennen und selten mit der fehlenden Angabe in Verbindung bringen.
Es bewerben sich Menschen mit unpassenden Vorstellungen. In beide Richtungen: Fachkräfte, deren Erwartung deutlich über Ihrem Rahmen liegt, und Bewerber, die für die Stelle überqualifiziert oder unterqualifiziert sind.
Das Gespräch endet an der Vergütung. Beide Seiten haben eine Stunde investiert, dazu Anfahrt und Vorbereitung, und dann passt es nicht. Bei zwei solchen Gesprächen pro Stelle ist das ein halber Arbeitstag.
Gute Bewerber melden sich gar nicht. Wer in Arbeit steht und sich umschaut, bewirbt sich nicht ins Ungewisse. Er nimmt die Anzeige, in der eine Zahl steht.
Die erste Frage im Gespräch ist die falsche. Wenn Geld ungeklärt ist, dreht sich das Gespräch darum, statt um die Arbeit.
Das Argument gegen die Angabe lautet meist: „Dann kann ich nicht mehr verhandeln." Das stimmt teilweise. Die Frage ist, was mehr wert ist: Verhandlungsspielraum bei einem Bewerber oder mehr passende Bewerber insgesamt.
- Mehr Bewerbungen insgesamt
- Viele passen nicht zum Rahmen
- Gespräche scheitern am Geld
- Verhandlungsspielraum bleibt
- Wirkt verschlossen
- Weniger Bewerbungen
- Deutlich höhere Trefferquote
- Geld ist vor dem Gespräch geklärt
- Spielraum eingeschränkt
- Wirkt offen und selbstbewusst
Was die Angabe im Betrieb auslöst
Der Punkt, der in Ratgebern fehlt und in der Praxis der wichtigste ist: Ihre eigene Belegschaft liest die Anzeige.
Wenn dort ein Betrag steht, der über dem liegt, was ein langjähriger Geselle verdient, gibt es am nächsten Tag ein Gespräch. Zu Recht.
Was daraus folgt: Prüfen Sie vor der Veröffentlichung Ihre Gehaltsstruktur. Wenn zwei Leute mit gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit unterschiedlich verdienen, ohne dass es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt, ist das ein Problem, mit oder ohne Anzeige. Die Anzeige macht es nur sichtbar.
Der Umgang damit: Nennen Sie eine Spanne und die Kriterien, nach denen sich die Einstufung richtet, Berufsjahre, Qualifikation, Zusatzaufgaben. Damit ist die Zahl erklärbar, und ein Gespräch mit einem Beschäftigten wird zu einem über Kriterien statt über Willkür.
Und die Gelegenheit dabei: Wer die Struktur einmal ordnet, hat für die nächsten Jahre ein Instrument, mit dem sich Gehaltsgespräche sachlich führen lassen.
Stellenanzeige durchgehen
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Kostenloses Analysegespräch anfordernWie man es formuliert
Eine Spanne, keine einzelne Zahl. „3.400 bis 4.100 Euro brutto monatlich, je nach Berufserfahrung und Qualifikation." Die Spanne sollte realistisch sein, wenn niemand jemals das obere Ende erreicht, fällt das auf.
Die Kriterien dazu. Wovon hängt die Einstufung ab? Zwei bis drei Punkte genügen.
Der Gesamtwert, nicht nur das Grundgehalt. Im Handwerk kommt oft einiges dazu, das nicht mitgerechnet wird: Fahrzeug zur privaten Nutzung, Zuschläge, Weihnachts- und Urlaubsgeld, betriebliche Altersvorsorge, bezahlte Weiterbildung, Arbeitskleidung, Werkzeug. Zählen Sie es auf, bei manchen Betrieben macht das mehrere hundert Euro im Monat aus.
Bei Tarifbindung: die Tarifgruppe nennen, plus das, was darüber hinaus gezahlt wird. Wer nach Tarif zahlt, hat ein Argument und sollte es nutzen.
Was Sie vermeiden sollten: „Leistungsgerechte Bezahlung", „attraktives Gehalt", „übertarifliche Vergütung" ohne Zahl. Diese Formulierungen stehen in jeder zweiten Anzeige und werden als Nichtaussage gelesen.
Was rechtlich zu beachten ist
Zwei Punkte, die an Bedeutung gewinnen.
Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU. Sie ist beschlossen und muss von den Mitgliedstaaten bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass Bewerber vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne informiert werden und dass Arbeitgeber nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen dürfen. Wie die deutsche Umsetzung im Detail aussieht und ab wann sie welche Betriebsgrößen trifft, ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht abschließend geklärt, die Richtung ist es aber.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz. Unterschiedliche Vergütung für gleiche Arbeit braucht sachliche Gründe. Das gilt unabhängig von Anzeigen und ist ein weiterer Grund, die eigene Struktur zu ordnen.
Praktisch heißt das: Betriebe, die jetzt anfangen, Gehälter nachvollziehbar zu strukturieren, haben die Arbeit hinter sich, bevor sie verlangt wird. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls fragen Sie Ihre Rechtsberatung oder die Kammer, dieser Beitrag ersetzt sie nicht.
Den Gesamtwert ausrechnen
Viele Handwerksbetriebe zahlen mehr, als in ihrer Anzeige steht, sie rechnen es nur nie zusammen. Eine einfache Aufstellung, die sich für jede Stelle in zwanzig Minuten machen lässt:
Grundgehalt. Der Betrag, über den geredet wird.
Zuschläge und Sonderzahlungen. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Auslöse, Zuschläge für Rufbereitschaft, Prämien. Auf zwölf Monate umgelegt.
Fahrzeug zur privaten Nutzung. Wenn es das gibt, ist es der größte Einzelposten, vergleichbar mit mehreren hundert Euro monatlich, wenn man Anschaffung, Versicherung und Kraftstoff eines privaten Fahrzeugs dagegenrechnet.
Betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeberanteil, monatlich.
Arbeitskleidung und Werkzeug. Wird gestellt und gereinigt? Auch das ist ein Betrag, den ein Beschäftigter sonst selbst trägt.
Weiterbildung. Ein Lehrgang im Jahr, bezahlt und in der Arbeitszeit, ist ein realer Wert, und für viele Fachkräfte ein stärkeres Argument als hundert Euro mehr.
Fahrzeit. Wird die Anfahrt zur Baustelle bezahlt? Das ist bei Bewerbern ein häufig entscheidender Punkt und unterscheidet Betriebe deutlich.
Was Sie damit tun: Die Summe gehört nicht als eine Zahl in die Anzeige, das wirkt gerechnet. Aber die Bestandteile gehören einzeln hinein, als Aufzählung unter dem Gehalt. Ein Bewerber, der zwei Anzeigen mit gleichem Grundgehalt vergleicht und bei einer davon sieht, dass Fahrzeit bezahlt wird und Weiterbildung dazugehört, entscheidet sich nicht lange.
Und im Gespräch: Rechnen Sie es einmal gemeinsam durch. Es kostet fünf Minuten und beantwortet die Gehaltsfrage oft überzeugender als ein Nachschlag auf das Grundgehalt.
Häufige Fragen
Was, wenn wir weniger zahlen als der Wettbewerb?
Dann finden Sie es durch die Anzeige nicht heraus, die Bewerber wissen es ohnehin. Verschweigen löst das Problem nicht, es verschiebt es ins Gespräch. Prüfen Sie, was regional üblich ist, und arbeiten Sie am Gesamtpaket, wenn das Grundgehalt nicht geht.
Verliere ich Verhandlungsspielraum?
Innerhalb der genannten Spanne nicht. Nach oben ja, aber ein Bewerber, den Sie deutlich über der Spanne einstellen müssten, hätte sich auf diese Anzeige ohnehin nicht sinnvoll beworben.
Brutto oder netto angeben?
Immer brutto, monatlich oder jährlich. Nettoangaben sind je nach Steuerklasse unterschiedlich und deshalb irreführend.
Sollen wir das Gehalt auch bei Ausbildungsstellen nennen?
Unbedingt. Bei Ausbildungsvergütungen ist die Angabe fast überall üblich, sie ist tariflich oder branchenüblich festgelegt, und sie ist die erste Frage der Eltern.
Was ist mit Stellen, bei denen die Spanne sehr breit wäre?
Dann ist die Stelle vermutlich nicht klar genug zugeschnitten. Teilen Sie sie: eine Anzeige für die Fachkraft, eine für den Vorarbeiter, mit je einer engeren Spanne.
Der nächste Schritt
Bevor Sie eine Zahl in die nächste Anzeige schreiben: Legen Sie die Gehälter Ihrer vergleichbaren Stellen nebeneinander und prüfen Sie, ob die Unterschiede erklärbar sind. Diese Stunde ist die eigentliche Arbeit, die Anzeige ist danach in zehn Minuten geschrieben.
Weiterführend: Stellenanzeige schreiben, Mitarbeiter binden und Bewerbungsprozess verbessern. Die passende Leistung für Ihre Karriereseite: Webdesign für Betriebe. Dazu passt unser Werkzeug Stellenanzeige-Vorlage. Oder anrufen unter 07903 943946.
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