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Reisekostenabrechnung 2026 mit Pauschalen-Rechner

Trag Reisetage, Abwesenheit, gestellte Mahlzeiten und gefahrene Kilometer ein. Der Rechner setzt die Verpflegungspauschalen 2026 nach § 9 EStG und 0,30 Euro je Kilometer an, du speicherst die Abrechnung als PDF oder für Excel.

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Reisekosten abrechnen

Deine Reisekostenabrechnung ausfüllen

Für jede Dienstreise im Inland trägst du ein, wann sie beginnt und endet, welche Mahlzeiten gestellt wurden und wie viele Kilometer mit dem eigenen Auto anfielen. Übernachtung und andere Auslagen kommen mit ihrem Betrag dazu. Der Rechner zeigt die Pauschalen, die Kürzungen und die Summe.

Anleitung

In vier Schritten zur Reisekostenabrechnung

Reise anlegen, Beginn und Ende eintragen, Mahlzeiten und Kilometer ergänzen, Auslagen mit Beleg dazu. Dann prüfen und speichern.

  • Pauschalen und Kürzungen rechnet der Rechner
  • Nichts wird auf meinem Server gespeichert
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Schritt 1: Trag ein, wer gereist ist, wohin und warum. Ein kurzer Anlass reicht, etwa "Montage beim Kunden" oder "Messebesuch".

Schritt 2: Trag Datum und Uhrzeit von Abfahrt und Rückkehr ein. Daraus ergibt sich, welche Pauschale je Tag gilt: 28 Euro, 14 Euro oder keine.

Schritt 3: Gib je Tag an, welche Mahlzeiten der Betrieb gestellt hat, und trag die gefahrenen Kilometer mit dem eigenen Auto ein. Hotel, Bahn oder Parken kommen mit dem Betrag vom Beleg dazu.

Schritt 4: Prüf die Summe und speichere die Abrechnung als PDF oder als Datei für Excel. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser. Schließt du die Seite vor dem Speichern, sind sie weg.

Verpflegungsmehraufwand 2026

Verpflegungspauschalen 2026: 14 und 28 Euro

28 Euro für jeden vollen Tag mit 24 Stunden Abwesenheit, je 14 Euro für An- und Abreisetag, 14 Euro für eine eintägige Reise mit mehr als 8 Stunden.

  • Keine Belege fürs Essen nötig
  • Uhrzeiten genau aufschreiben
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Wer beruflich unterwegs ist, isst unterwegs, und das kostet mehr als das Vesper von zu Hause. Dafür gibt es die Verpflegungspauschalen, im Steuerrecht Verpflegungsmehraufwand genannt. Für Reisen im Inland stehen sie in § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG, Stand September 2026.

Bist du einen ganzen Kalendertag, also 24 Stunden, von deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte weg, sind es 28 Euro. Bei einer Reise über mehrere Tage gibt es für den Anreisetag und den Abreisetag je 14 Euro. Bei einer eintägigen Reise ohne Übernachtung gibt es 14 Euro, wenn du mehr als 8 Stunden weg bist.

Die Pauschalen gelten, ohne dass du Quittungen fürs Essen sammeln musst. Nachweisen musst du aber, wann die Reise begann und endete. Deshalb gehören Datum und Uhrzeit in jede Abrechnung.

Acht Stunden sind dabei acht Stunden. Wer um 7 Uhr losfährt und um 15 Uhr zurück ist, liegt genau bei acht Stunden, und das ist nicht mehr als acht. Für diesen Tag gibt es keine Pauschale. Eine Viertelstunde später sieht es anders aus.

  • 24 Stunden: 28 Euro
  • An- und Abreisetag: je 14 Euro
  • Eintägig über 8 Stunden: 14 Euro
Mahlzeiten

Gestellte Mahlzeiten: Kürzung der Pauschale

Stellt der Betrieb das Essen, wird gekürzt: beim Frühstück um 5,60 Euro, beim Mittag- und Abendessen um je 11,20 Euro. Grundlage ist immer die Pauschale für 24 Stunden.

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Bezahlt der Betrieb das Frühstück im Hotel oder das Abendessen mit dem Kunden, gibt es für diesen Teil keine Pauschale. Das regelt § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG. Gekürzt wird beim Frühstück um 20 Prozent, beim Mittag- und beim Abendessen um je 40 Prozent.

Die Prozente beziehen sich immer auf die Pauschale für den vollen Tag, also auf 28 Euro. Das ergibt 5,60 Euro für ein Frühstück und 11,20 Euro für ein Mittag- oder Abendessen. Auch am Anreisetag mit seinen 14 Euro wird mit diesen Beträgen gekürzt, und nicht mit 20 oder 40 Prozent von 14 Euro. Das ist der häufigste Rechenfehler in selbst gebauten Tabellen.

Der Rechner fragt deshalb für jeden Tag, welche Mahlzeiten gestellt wurden, und zieht die festen Beträge ab.

  • Frühstück: minus 5,60 Euro
  • Mittagessen: minus 11,20 Euro
  • Abendessen: minus 11,20 Euro
Fahrtkosten

Fahrtkosten: 0,30 Euro je Kilometer

Mit dem eigenen Auto werden je gefahrenem Kilometer 30 Cent angesetzt. Der Satz kommt aus § 5 Abs. 2 BRKG, auf den § 9 EStG verweist.

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Für Fahrten mit dem eigenen Auto erlaubt § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG einen pauschalen Kilometersatz. Die Höhe steht nicht im Einkommensteuergesetz selbst. Es verweist auf die höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz, und die beträgt nach § 5 Abs. 2 BRKG 30 Cent je gefahrenem Kilometer.

Gezählt wird jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückweg. Wer 210 Kilometer zum Kunden fährt und wieder zurück, rechnet 420 Kilometer, das sind 126 Euro. Schreib den Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft auf oder notier die Strecke mit Start und Ziel. Dann kann jeder die Zahl nachvollziehen.

Bahn, Flug, Taxi oder Parkgebühren setzt du mit dem Betrag vom Beleg an. Die trägst du im Rechner als Auslage ein.

Spesenabrechnung

Was auf eine Spesenabrechnung gehört

Wer, wann, wohin, warum, wie gefahren, welche Mahlzeiten gestellt, und die Belege für alles, was nicht pauschal ist.

Wer und warum

Name des Reisenden, Anlass der Reise und das Ziel. "Kundentermin Firma Muster, Heilbronn" reicht. Ohne Anlass lässt sich später schwer zeigen, dass die Reise beruflich war.

Beginn und Ende

Datum und Uhrzeit von Abfahrt und Rückkehr. Daran hängt, ob es 14 oder 28 Euro gibt oder gar nichts.

Gestellte Mahlzeiten

Welche Mahlzeiten der Betrieb bezahlt hat, Tag für Tag. Ohne diese Angabe ist die Pauschale zu hoch angesetzt.

Kilometer

Gefahrene Kilometer mit dem eigenen Auto, am besten mit Start, Ziel und Kilometerstand. Je Kilometer 0,30 Euro.

Übernachtung

Die Hotelrechnung mit Betrag. Die Pauschalen sind fürs Essen gedacht, das Zimmer kommt extra dazu.

Belege

Für alles, was nicht pauschal ist: Hotel, Bahn, Parken, Maut. Die Belege hängst du an die Abrechnung, als Papier oder als Scan.

Rechenbeispiel

Eine Dienstreise, von vorn bis hinten gerechnet

Erfundene Reise, drei Tage, zwei Nächte im Hotel mit Frühstück, 420 Kilometer mit dem eigenen Auto: 44,80 Euro Verpflegung und 126 Euro Fahrtkosten, dazu das Hotel nach Beleg.

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Das Beispiel ist erfunden, die Sätze sind echt. Ein Monteur fährt am Montag um 7 Uhr mit dem eigenen Auto zu einer Baustelle, 210 Kilometer entfernt. Er übernachtet zwei Nächte im Hotel, das der Betrieb mit Frühstück gebucht hat, und ist am Mittwoch um 18 Uhr wieder zu Hause. Mittag- und Abendessen zahlt er selbst.

Montag ist Anreisetag: 14 Euro. Frühstück gab es an dem Tag keins, also keine Kürzung. Dienstag ist ein voller Tag mit 24 Stunden Abwesenheit: 28 Euro, minus 5,60 Euro für das Frühstück im Hotel, bleiben 22,40 Euro. Mittwoch ist Abreisetag: 14 Euro, minus 5,60 Euro für das Frühstück, bleiben 8,40 Euro.

Verpflegung zusammen: 14 plus 22,40 plus 8,40, das sind 44,80 Euro. Fahrtkosten: 420 Kilometer mal 0,30 Euro, das sind 126 Euro. Zusammen 170,80 Euro, dazu kommt die Hotelrechnung mit dem Betrag vom Beleg. Genau so rechnet der Rechner, nur musst du nichts selbst zusammenzählen.

  • Verpflegung: 44,80 Euro
  • Fahrt: 126,00 Euro
  • Hotel: nach Beleg
Grenzen

Was der Rechner nicht kann

Nur Reisen im Inland. Auslandspauschalen sind nicht eingebaut. Und die Seite ist keine Steuerberatung.

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Der Rechner kennt nur die Pauschalen für Reisen innerhalb Deutschlands. Für Reisen ins Ausland gelten eigene Pauschalen, und die habe ich bewusst nicht eingebaut. Wer ins Ausland fährt, holt sich die aktuellen Werte beim Steuerberater.

Auch im Inland gibt es Sonderfälle, die ein einfacher Rechner nicht abbildet. Ob und wie die Beträge bei dir erstattet werden oder in der Steuererklärung auftauchen, klärst du mit deinem Steuerberater. Diese Seite fasst den Gesetzestext zusammen und ersetzt keine Steuerberatung.

Quellen

Woher die Angaben stammen

Pauschalen, Kürzungen und Kilometersatz stammen aus dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, Stand September 2026. Keine Steuerberatung.

§ 9 Einkommensteuergesetz

Absatz 4a: Verpflegungspauschalen im Inland und ihre Kürzung bei gestellten Mahlzeiten. Absatz 1 Satz 3 Nr. 4a: pauschaler Kilometersatz.

Mehr dazuWeniger anzeigen

Adresse: gesetze-im-internet.de/estg/__9.html, abgerufen am 23.09.2026.

§ 5 Bundesreisekostengesetz

Absatz 2: Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je gefahrenem Kilometer. Adresse: gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__5.html, abgerufen am 23.09.2026.

Und dann automatisch

Reisekosten, ohne Zettel einzusammeln

Für eine Reise im Monat reicht der Rechner. Sind mehrere Leute unterwegs, übernimmt ein Ablauf das Einsammeln und Rechnen.

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In Betrieben mit mehreren Leuten draußen läuft es oft so: Am Monatsende kommen Zettel, Tankquittungen und Hotelrechnungen ins Büro, und jemand rechnet alles nach. Das lässt sich automatisieren. Deine Leute tragen Reise und Kilometer am Handy ein und fotografieren die Belege. Ein Ablauf rechnet die Pauschalen, prüft, ob alle Angaben da sind, und legt die fertige Abrechnung mit den Belegen dort ab, wo Buchhaltung oder Steuerberater sie brauchen. Der erste automatisierte Ablauf kostet ab 2.500 Euro, den Festpreis für deinen Fall nenne ich dir nach dem Analysegespräch.

Automatisierung

Belege, Abrechnungen, Erinnerungen: Abläufe, die nach festen Regeln laufen und dem Büro das Abtippen abnehmen.

Stundenzettel-Vorlage

Wer auf Reisen arbeitet, schreibt auch Stunden. Beginn, Ende, Pause, die Summe rechnet die Vorlage.

Besuchsbericht-Vorlage

Für den Außendienst: Was beim Kunden besprochen wurde und was als Nächstes passiert, gleich nach dem Termin festgehalten.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?

Im Inland nach § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG: 28 Euro für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit, je 14 Euro für An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Reise und 14 Euro für eine eintägige Reise mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Stellt der Betrieb Mahlzeiten, wird gekürzt. Stand September 2026, keine Steuerberatung.

Wie viel wird bei gestelltem Frühstück gekürzt?

Beim Frühstück 20 Prozent, beim Mittag- und Abendessen je 40 Prozent, immer bezogen auf die Pauschale für 24 Stunden, also 28 Euro. Das ergibt 5,60 Euro für ein Frühstück und je 11,20 Euro für Mittag- und Abendessen. So steht es in § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG. Auch am An- und Abreisetag wird mit diesen festen Beträgen gekürzt.

Wie viel Kilometergeld gibt es für Dienstreisen?

Für Fahrten mit dem eigenen Auto 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG verweist dafür auf die höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz, und die liegt nach § 5 Abs. 2 BRKG bei 30 Cent. Gezählt werden Hin- und Rückweg. Wer 420 Kilometer fährt, rechnet also 126 Euro. Stand September 2026.

Was gehört auf eine Spesenabrechnung?

Name, Anlass und Ziel der Reise, Datum und Uhrzeit von Abfahrt und Rückkehr, gestellte Mahlzeiten je Tag, gefahrene Kilometer und alle Auslagen mit Beleg, etwa Hotel, Bahn oder Parken. Aus Beginn und Ende ergibt sich die Pauschale, aus den Mahlzeiten die Kürzung. Die Vorlage hat für all das Felder und rechnet die Summe aus.

Gibt es 14 Euro, wenn ich genau 8 Stunden unterwegs war?

Nein. Bei einer eintägigen Reise ohne Übernachtung gibt es die 14 Euro erst bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Wer um 7 Uhr losfährt und um 15 Uhr zurück ist, liegt genau bei 8 Stunden und bekommt für den Tag keine Pauschale. Schreib die Uhrzeiten deshalb genau auf.

Rechnet das Tool auch Auslandsreisen?

Nein, nur Reisen im Inland. Für das Ausland gelten eigene Pauschalen, die habe ich bewusst nicht eingebaut. Wer ins Ausland fährt, holt sich die aktuellen Werte beim Steuerberater. Auch im Inland gilt: Die Seite fasst den Gesetzestext zusammen und ersetzt keine Steuerberatung. Ob Beträge bei dir erstattet werden, klärst du dort.

Ist der Reisekostenrechner kostenlos?

Ja, ohne Anmeldung und ohne Konto. Alles läuft in deinem Browser, nichts landet auf meinem Server. Du speicherst die Abrechnung als PDF oder als Datei für Excel. Wenn in deinem Betrieb jeden Monat Zettel und Belege eingesammelt werden, baue ich dir einen Ablauf, der das übernimmt. Der erste automatisierte Ablauf kostet ab 2.500 Euro.

Reisekosten automatisch abrechnen

Vier kurze Fragen, dann weiß ich, wie viele Leute bei dir unterwegs sind und wie die Abrechnung heute läuft. Ich melde mich persönlich, und im Analysegespräch per Google Meet klären wir in 15 bis 20 Minuten, was sich bei dir lohnt.

Schritt 2 von 4

Dein Betrieb

In welcher Branche bist du?
Wie viele Leute arbeiten bei dir?