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Stundenverrechnungssatz berechnen

Trag deine Kosten und deine Arbeitszeit ein und sieh, welchen Stundensatz dein Betrieb braucht, damit am Jahresende etwas übrig bleibt. Jeder Rechenschritt steht offen daneben, alle Zahlen kommen von dir.

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Stundensatz berechnen

Dein Stundensatz aus deinen Zahlen

Der Rechner für den Stundenverrechnungssatz fragt Lohn und Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und deinen Unternehmerlohn ab, dazu Arbeitstage, Urlaub, Feiertage, Krankheit und den Anteil produktiver Zeit. Daraus ermittelt er die verkaufbaren Stunden, teilt die Kosten dadurch und schlägt Wagnis, Gewinn und Umsatzsteuer auf. Die Werte, die schon drinstehen, sind Beispiele zum Überschreiben, keine Branchenwerte.

Anleitung

In vier Schritten zum Stundensatz

Jahreskosten eintragen, Arbeitszeit eintragen, Zuschlag wählen, Ergebnis lesen. Die Formel steht daneben, du kannst jeden Schritt nachrechnen.

  • Alle Zahlen gibst du selbst ein
  • Nichts wird auf meinem Server gespeichert
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Schritt 1: Trag deine Kosten für ein ganzes Jahr ein. Dazu gehören die Löhne deiner Leute samt Lohnnebenkosten, die Gemeinkosten des Betriebs von der Miete bis zur Versicherung und der Lohn, den du dir selbst zahlen willst. Die Zahlen findest du in deiner Buchhaltung oder in der letzten Auswertung vom Steuerberater. Wenn du gerade gründest, schätzt du sie und rechnest später mit den echten Werten nach.

Schritt 2: Trag ein, wie viel gearbeitet wird. Arbeitstage im Jahr, davon ziehst du Urlaub, Feiertage und Krankheitstage ab. Dann die Stunden je Tag und den Anteil davon, den du einem Kunden wirklich berechnen kannst. Bei dieser Zahl sind die meisten zu großzügig, mehr dazu weiter unten.

Schritt 3: Wähl den Zuschlag für Wagnis und Gewinn und den Steuersatz. Bist du Kleinunternehmer, stellst du die Umsatzsteuer auf null.

Schritt 4: Lies das Ergebnis. Du siehst die verkaufbaren Stunden, die Kosten je Stunde, den Satz mit Zuschlag und den Satz mit Steuer. Ändere eine Zahl und schau, was passiert. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.

Bestandteile

Was in den Stundenverrechnungssatz gehört

Vier Blöcke: Lohn und Lohnnebenkosten, dein Unternehmerlohn, die Gemeinkosten und ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Fehlt einer, arbeitest du einen Teil deiner Stunden umsonst.

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Eine gesetzliche Formel für den Stundenverrechnungssatz gibt es nicht. Der Rechner nutzt das übliche Kalkulationsschema: Jahreskosten zusammenzählen, durch die verkaufbaren Stunden teilen, Zuschlag drauf, Steuer drauf. Diese Posten gehören in die Jahreskosten und den Zuschlag.

Lohn und Lohnnebenkosten

Der Bruttolohn deiner Mitarbeiter ist nur ein Teil. Dazu kommen der Anteil des Arbeitgebers an der Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaft und alles, was du sonst für deine Leute zahlst.

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Nimm die Summe, die tatsächlich vom Konto geht, nicht die Zahl aus dem Arbeitsvertrag.

Dein Unternehmerlohn

Als Inhaber bekommst du keine Lohnabrechnung, gearbeitet wird trotzdem. Setz einen Betrag an, von dem du leben, dich versichern und fürs Alter zurücklegen kannst.

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Wer diesen Posten weglässt, rechnet sich den Satz schön und merkt es erst am Kontostand.

Gemeinkosten

Alles, was der Betrieb kostet, auch wenn gerade niemand beim Kunden arbeitet: Miete für Halle und Büro, Fahrzeuge mit Leasing, Sprit und Versicherung, Werkzeug, Software, Telefon, Steuerberater, Werbung, Zinsen.

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Material, das du dem Kunden direkt berechnest, gehört nicht hierher. Das steht als eigene Position im Angebot.

Wagnis und Gewinn

Ein Zuschlag auf die Kosten je Stunde. Das Wagnis deckt, was schiefgeht: eine Gewährleistung, ein Kunde, der nicht zahlt, ein Auftrag, der länger dauert als gedacht.

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Der Gewinn ist das, was der Betrieb für Rücklagen und neue Maschinen braucht. Wie hoch du beides ansetzt, legst du fest. Der Rechner gibt dir dafür bewusst keinen Wert vor.

Der größte Hebel

Verkaufbare Stunden: der größte Hebel

Deine Kosten verteilen sich nur auf die Stunden, die du einem Kunden berechnen kannst. Fahrten, Angebote und Büroarbeit zählen nicht dazu. Wer hier zu viel ansetzt, liegt mit dem ganzen Satz daneben.

  • Urlaub, Feiertage, Krankheit abziehen
  • Nur berechenbare Zeit zählt
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Die Formel für die verkaufbaren Stunden ist schnell erklärt: Arbeitstage im Jahr, minus Urlaub, Feiertage und Krankheit, mal Stunden je Tag, mal Anteil produktiver Zeit. Die ersten Teile kennst du aus dem Kalender. Beim letzten wird es ehrlich.

Produktiv heißt hier: Zeit, die auf einer Rechnung landet. Nicht dazu gehören die Fahrt zur Baustelle, wenn du sie nicht extra berechnest, das Aufmaß für ein Angebot, aus dem nie ein Auftrag wird, der Weg zum Großhändler, das Aufräumen der Werkstatt, die Rechnungen am Abend und das Telefonat mit dem Steuerberater. Wie viel das bei dir ausmacht, weißt nur du. Schreib zwei, drei Wochen lang mit, dann hast du eine Zahl statt eines Gefühls.

Wie stark diese Zahl wirkt, zeigt ein Beispiel mit frei erfundenen, runden Zahlen: Kostet dein Betrieb im Jahr 100.000 Euro und du kannst 1.000 Stunden berechnen, brauchst du 100 Euro je Stunde, nur um die Kosten zu decken. Kannst du nur 800 Stunden berechnen, sind es 125 Euro. Die Kosten sind gleich geblieben, es sind nur weniger Stunden, auf die sie sich verteilen.

Umgekehrt gilt: Jede Stunde Büroarbeit, die du loswirst, kann eine Stunde werden, die du verkaufst. An dieser Stelle setzen die Abläufe an, die ich baue.

  • Arbeitstage minus Ausfalltage
  • mal Stunden je Tag
  • mal Anteil produktiver Zeit
Typische Denkfehler

Vier Denkfehler beim Stundensatz

Lohn mal zwei, Feiertage und Krankheit vergessen, die eigene Arbeitszeit nicht eingerechnet und den Satz jahrelang nicht angefasst. Alle vier führen zu einem Satz, der zu niedrig ist.

Stundensatz gleich Lohn mal zwei

Die Faustregel hält sich hartnäckig: Stundenlohn des Gesellen verdoppeln, fertig. Sie weiß aber nichts von deiner Miete, deinen Fahrzeugen und davon, wie viele Stunden du wirklich verkaufst.

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Ein Betrieb mit großer Halle und langen Fahrten braucht einen ganz anderen Satz als einer, der aus der Garage arbeitet. Rechne einmal mit deinen echten Zahlen, dann weißt du, ob die Regel bei dir zufällig passt.

Feiertage und Krankheit vergessen

Wer mit 52 Wochen mal fünf Tagen rechnet, rechnet mit Tagen, an denen niemand arbeitet. Urlaub, Feiertage und Krankheit kosten Lohn, bringen aber keinen Umsatz.

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Zieh sie ab, bevor du teilst. Sonst verteilst du deine Kosten auf Stunden, die es nicht gibt.

Die eigene Arbeitszeit nicht einrechnen

Viele Inhaber setzen für sich null Euro an und zählen ihre eigenen Stunden trotzdem als verkaufbar. Oder sie sitzen abends im Büro und rechnen die Zeit nirgends ein.

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Beides drückt den Satz. Dein Lohn gehört in die Kosten, deine Büroarbeit in die nicht produktive Zeit.

Einmal gerechnet, nie wieder angefasst

Löhne steigen, Sprit wird teurer, ein neues Fahrzeug kommt dazu. Ein Satz, der vor drei Jahren gestimmt hat, stimmt heute vermutlich nicht mehr.

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Rechne einmal im Jahr neu, am besten, wenn die Zahlen vom Vorjahr vorliegen.

Kleinunternehmer

Stundensatz als Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG schlägst du keine Umsatzsteuer auf. Der Satz, den du nennst, ist dann schon der Endpreis für deinen Kunden.

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Bist du Kleinunternehmer, weist du keine Umsatzsteuer aus. Die Grenze steht in § 19 Umsatzsteuergesetz, Stand September 2026: höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Im Rechner stellst du den Steuersatz dann auf null.

Am Rechenweg ändert sich sonst nichts. Kosten, Unternehmerlohn und verkaufbare Stunden bleiben dieselben. Rechne deine Gemeinkosten mit dem Betrag, der wirklich von deinem Konto geht.

Behalte die Grenze im Blick. Wächst dein Umsatz über sie hinaus, kommt die Umsatzsteuer oben drauf, und für Privatkunden wird dein Angebot teurer, obwohl sich an deinem Satz nichts geändert hat. Wann genau das greift und was für laufende Aufträge gilt, klärst du mit deinem Steuerberater. Diese Seite ist keine Steuerberatung.

  • Vorjahr: höchstens 25.000 Euro
  • Laufendes Jahr: höchstens 100.000 Euro
  • Steuersatz im Rechner auf null
Quellen

Woher die Angaben stammen

Die Grenzen für Kleinunternehmer stammen aus dem Gesetzestext, Stand September 2026. Für den Stundensatz selbst gibt es keine gesetzliche Formel.

§ 19 Umsatzsteuergesetz

Die Regelung für Kleinunternehmer mit den Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro. Adresse: gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html, abgerufen am 23.09.2026.

Der Rechenweg

Keine gesetzliche Vorgabe, sondern das übliche Kalkulationsschema: Jahreskosten geteilt durch verkaufbare Stunden, dann Zuschlag für Wagnis und Gewinn, dann Umsatzsteuer.

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Die Formel steht im Rechner offen neben dem Ergebnis.

Und dann automatisch

Mehr verkaufbare Stunden, weniger Büro

Den Satz rechnest du einmal im Jahr. Die Büroarbeit, die deine verkaufbaren Stunden auffrisst, kommt jeden Tag. Die kann ein Ablauf übernehmen.

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Wenn du den Rechner einmal mit deinen echten Zahlen durchgehst, siehst du schwarz auf weiß, was dich eine Stunde am Schreibtisch kostet. Viele dieser Stunden gehen für Dinge drauf, die jedes Mal gleich laufen: Anfragen sortieren, Angebote nachfassen, Rechnungen schreiben, Termine bestätigen. Solche Schritte baue ich als Ablauf, der im Hintergrund arbeitet, während du beim Kunden bist. Was du dabei an Zeit zurückbekommst, rechnest du am besten selbst mit diesem Rechner nach. Der erste automatisierte Ablauf kostet ab 2.500 Euro, den Festpreis für deinen Fall nenne ich dir nach dem Analysegespräch.

Automatisierung im Handwerk

Anfragen, Angebote, Regieberichte und Bewertungen: welche Schritte sich im Handwerksbetrieb automatisieren lassen und was das im Alltag heißt.

Angebotsvorlage

Wenn der Satz steht, kommt er ins Angebot. Positionen eintragen, Lohn und Material trennen und als PDF speichern.

Stundenzettel-Vorlage

Wie viele Stunden wirklich auf Rechnungen landen, siehst du erst, wenn sie aufgeschrieben werden. Die Vorlage dafür ist ebenfalls kostenlos.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundenverrechnungssatz?

Zähl alle Kosten eines Jahres zusammen: Lohn und Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und deinen Unternehmerlohn. Teil die Summe durch die Stunden, die du einem Kunden wirklich berechnen kannst. Auf das Ergebnis kommt ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn und danach die Umsatzsteuer. Eine gesetzliche Formel gibt es nicht, das ist das übliche Schema. Der Rechner zeigt jeden Schritt offen.

Was sind verkaufbare Stunden?

Die Stunden, die am Ende auf einer Rechnung stehen. Du rechnest Arbeitstage im Jahr minus Urlaub, Feiertage und Krankheit, mal Stunden je Tag, mal den Anteil produktiver Zeit. Fahrten, die du nicht berechnest, Aufmaß für Angebote, Einkauf und Büroarbeit zählen nicht dazu. Weil sich alle Kosten auf diese Stunden verteilen, bewegt diese Zahl deinen Satz am stärksten.

Reicht es, den Stundenlohn mal zwei zu nehmen?

Als Faustregel hält sich das, sie kennt aber weder deine Miete noch deine Fahrzeuge noch die Zahl deiner verkaufbaren Stunden. Zwei Betriebe mit gleichem Lohn können deshalb ganz unterschiedliche Sätze brauchen. Rechne einmal mit deinen echten Zahlen. Dann weißt du, ob die Faustregel bei dir zufällig passt oder ob du unter deinen Kosten arbeitest.

Muss ich meinen eigenen Lohn in den Stundensatz einrechnen?

Ja. Als Inhaber bekommst du keine Lohnabrechnung, aber du arbeitest und musst davon leben, dich versichern und fürs Alter vorsorgen. Setz dafür einen Unternehmerlohn in die Jahreskosten. Wer ihn weglässt, bekommt einen Satz, der auf dem Papier die Kosten deckt, und wundert sich am Jahresende, warum für ihn selbst nichts übrig bleibt.

Wie berechne ich den Stundensatz als Kleinunternehmer?

Genauso, nur ohne Umsatzsteuer am Ende. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt. Dann stellst du im Rechner den Steuersatz auf null, und der Satz, den du nennst, ist schon der Endpreis. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Welcher Stundensatz ist im Handwerk üblich?

Einen Wert nenne ich hier bewusst nicht. Kosten, Fahrwege und verkaufbare Stunden unterscheiden sich von Betrieb zu Betrieb so stark, dass dir die Zahl eines anderen wenig sagt. Wer sich an fremden Sätzen orientiert, rechnet mit fremden Kosten. Deshalb gibst du im Rechner alle Zahlen selbst ein. Die Werte, die schon drinstehen, sind Beispiele und keine Branchenwerte.

Ist der Stundensatz-Rechner kostenlos?

Ja, ohne Anmeldung und ohne Konto. Deine Zahlen bleiben in deinem Browser, nichts davon geht an meinen Server. Wenn der Rechner zeigt, dass zu viele Stunden im Büro verschwinden, baue ich Abläufe, die dir diese Arbeit abnehmen. Der erste automatisierte Ablauf kostet ab 2.500 Euro, den Festpreis nenne ich dir nach dem Analysegespräch per Google Meet.

Weniger Büro, mehr verkaufbare Stunden

Vier kurze Fragen, dann weiß ich, wo in deinem Betrieb die Bürozeit hängen bleibt. Ich melde mich persönlich, und im Analysegespräch per Google Meet klären wir in 15 bis 20 Minuten, was sich bei dir lohnt.

Schritt 2 von 4

Dein Betrieb

In welcher Branche bist du?
Wie viele Leute arbeiten bei dir?